HR.Minijob

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  • also die Bundesknappschaft kassiert definitiv auch den "Pauschalsteuerbetrag" von 2 %.
  • unsere Lösung sieht nun folgendermassen aus (wir werden alles mit dem OrgaMon machen.):
Der OrgaMon berechnet die Meldefrist für die Abgabe der Beitragsmeldung für den jeweiligen Monat, der liegt ja verrückterweise so um den 20. des eben selbigen Monats. Tatsache bleibt, dass die wissen wollen was in dem Monat ging - alle Optimierungen finde ich hier Qwatsch, der Amtschimmel will über 2 Stangen springen, dann soll er auch!!! Also pro Lohn-Monat machen wir 2 Meldungen

1. Schätzmeldung Also Schätzmeldetag = Monatsende - 3 Bankarbeitstage - 4 Bankarbeitstage an diesem Tag saust der OrgaMon loss und berechnet den vermuteten Lohnauszahlungsbetrag für den aktuellen Monat. Dies kann er schätzen, da im OrgaMon per Zeiterfassung alle Arbeitszeiten drin sind, der OrgaMon geht davon aus, dass so auch weitergearbeitet wird. Da er Urlaub und Feiertage und Entlassungen berücksichtigt ist seine Schätzung ziemlich gut!

2. Tatsachenmeldung (Gleicht die Schätzmeldung aus!)

Am 1. des Folgemonats berechnen wir die tatsächlichen Arbeitszeiten und Lohnzahlungen für den vorherigen Monat. Nun machen wir die Korrekturmeldung, also Korrekturmeldung (Schätzmeldung - Tatsächliche Meldung).

-> die Meldung geht übers InterNet, ist also schnell erledigt. Die Zahlen berechnet der OrgaMon, die Anzahl der MiniJobler ist eigentlich egal, im MOment haben wir maximal 3. An und Abmeldungen von Personen gehen weiterhin manuell.

Wir rechnen mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 15 Minuten pro Monat.

folgende Änderungen haben sich ergeben:

  • der Schätzmeldung folgt keine "Korrekturmeldung" mehr, das können wir mit der nächsten Schätzmeldung zusammenlegen.

wie ist das im OrgaMon implementiert:

für die 3 Beträge (KV-11%,RV-12%,PS-2%) (andere gibts bei uns im Moment nicht!) führen wir jeweils ein Konto, pro Monat (also Abrechnungszeitraum) kommen auf dieses Konto 2 Buchungen:

Beispiel:

zum 20.01 : Schätzbetrag zum Beschäftigungsmonat "Januar" zum 20.02. des Folgemonats: Korrekturbetrag zum Beschäftigungsmonat "Januar"

                                    UND Schätzbetag zum Beschäftigungsmonat "Februar"

weitere Buchungsdetails Details:

4111 Minijob - Löhne 4130 Minijob - Gesetzliche Sozialbeiträge

 4131 Minijob - Beiträge "Rentenversicherung 12"
 4132 Minijob - Beiträge "Krankenversicherung 11" 
 4133 Minijob - Beiträge "Pauschalbesteuerung 2"

MOMENT, DATUM, VALUTA ist wie immer, neu ist

GELTUNG_VOM: (Datum) 1. des Beschäftigungsmonats GELTUNG_BIS: (Datum) letzer Tag des Beschäftigungsmotas.

interessante Links:

PERSON_R : der Beschäftigte BELEG_R: der Lohnabrechnungsbeleg