HR.Minijob

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Version vom 13. Februar 2006, 10:15 Uhr von Root (Diskussion | Beiträge)
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  • also die Bundesknappschaft kassiert definitiv auch den "Pauschalsteuerbetrag" von 2 %.
  • unsere Lösung sieht nun folgendermassen aus (wir werden alles mit dem OrgaMon machen.):
Der OrgaMon berechnet die Meldefrist für die Abgabe der Beitragsmeldung für den jeweiligen Monat, der liegt ja verrückterweise so um den 20. des eben selbigen Monats. Tatsache bleibt, dass die wissen wollen was in dem Monat ging - alle Optimierungen finde ich hier Qwatsch, der Amtschimmel will über 2 Stangen springen, dann soll er auch!!! Also pro Lohn-Monat machen wir 2 Meldungen

1. Schätzmeldung Also Schätzmeldetag = Monatsende - 3 Bankarbeitstage - 4 Bankarbeitstage an diesem Tag saust der OrgaMon loss und berechnet den vermuteten Lohnauszahlungsbetrag für den aktuellen Monat. Dies kann er schätzen, da im OrgaMon per Zeiterfassung alle Arbeitszeiten drin sind, der OrgaMon geht davon aus, dass so auch weitergearbeitet wird. Da er Urlaub und Feiertage und Entlassungen berücksichtigt ist seine Schätzung ziemlich gut!

2. Tatsachenmeldung (Gleicht die Schätzmeldung aus!)

Am 1. des Folgemonats berechnen wir die tatsächlichen Arbeitszeiten und Lohnzahlungen für den vorherigen Monat. Nun machen wir die Korrekturmeldung, also Korrekturmeldung (Schätzmeldung - Tatsächliche Meldung).

-> die Meldung geht übers InterNet, ist also schnell erledigt. Die Zahlen berechnet der OrgaMon, die Anzahl der MiniJobler ist eigentlich egal, im MOment haben wir maximal 3. An und Abmeldungen von Personen gehen weiterhin manuell.

Wir rechnen mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 15 Minuten pro Monat.