DATEV

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Alle Forderungen und Buchungen können aus dem OrgaMon in das passende ASCII-Format ausgegeben werden, damit die DATEV-Software diese übernehmen kann. Mehr Info dazu gibt es direkt in Ihrem Datev-Programm (z.B. Rechnungswesen Kompakt).

Anleitung

JJJJMMTT.zip erstellen

  • -> Zahlung -> Reiter "Verwaltung" ->
  • Kontenumbenennung
    • Der Steuerberater kann in der Regel mit den Namen der Girokonten nichts anfangen, typischerweise wird umgesetzt
#
# "Kontobezeichnung aus Sicht des OrgaMon"="Kontobezeichnung Wunsch des Steuerberaters"
#
1200=1360
109995222=1290
201116999=1204
  • Der Auswertungszeitraum ist bereits richtig vorbelegt, ggf. ändern
    • Zeitraum-Start eingeben (erster Tag der Auswertung, Angabe wird als inklusive betrachtet) also z.B. 01.01.2011
    • Zeitraum-Ende eingeben (letzter Tag der Auswertung, Angabe wird als inklusive betrachtet) also z.B. 31.12.2011
  • "Start" drücken
    • Es wird eine DATEV.CSV-Datei erstellt (Alle Bewegungen)
    • Es wird eine AUSGANGSRECHNUNG.CSV erstellt (Alle Ausgangsrechnungen)
    • Es wird eine Kopie aller Ausgangsrechnung-Dokumente gemacht
    • Alles wird in die Datei .\Auswertungen\JJJJMMTT.zip gepackt
  • Diese Datei an den Steuerberater mailen

Öffnen der CSV in Libreoffice

So wie hier angegeben sollten die Einstellungen gemacht werden:


  • Die .zip Datei den Steuerberater schicken ...

Grundsätzliches zum Thema

Staatliche Inkompetenz in Sachen IT

  • der Gesetzgeber irrt sich wenn er sich darin versucht einer Software zu vertrauen. Im Moment fordert er von Systemherstellern aufzurüsten um das Vertrauen in die Software herzustellen. Das ist Augenwischerei da die Software immer noch beim Steuerschuldner läuft. Das ist Geldmacherei, da Wirtschaftsprüfer teure aber wertfreie Gutachten erstellen. Das ist Hinterherrennen nach den Forderungen der Lobby der starken 5 IT Anbieter. So steht z.B. die Forderung nach einer Nicht-Löschbarkeit von Buchungssätzen im Raum, wer kann von aussen daran glauben dass dies dem Benutzer NICHT doch irgendwie möglich ist. Hier einen technischen Beweis zu führen erfordert Einblick in den Quelltext, selbst dann sind wiederum externe Manipulationen an den persistenten Daten durch Fremd-Software möglich. Denn jenseits des eingesehenen Quelltextes kann es Software geben die nicht begutachtet wurde, und völlig spurlos Daten verfälschen kann, incl von eventuellen Checksummen und Signaturen.

Ausblick auf die "richtige" Lösung

  • Buchungsdaten sollten zeitnah an die Finanzbehörden gemeldet werden. Also in Form eines Upload auf deren Datenspeicher, ohne Notwendigkeit der dortigen zeitnahen Bearbeitung. Es ist nur der verlässliche Übergang der Daten zum Zeitpunkt X nötig. Der Intervall sollte täglich oder wöchentlich sein. Solch ein Raum für die Datenablage existiert meines Wissens nicht.
  • Banken sollten die Kontoführung mit Zusatzinfos aufwerten. Z.B. neues Feld "USTID." Neues Feld "Steueranteile". Neue Möglichkeit Subkontierung, also Rechnugsdetails insbesondere Aufschlüsselung auf verschiedene UStGruppen. An einer Buchung und Vorschlag einer zuteilung in eine Buchungskategorie (Beispiel: Post, Porto, Ust Frei). Somit wäre die UST-Voranmeldung auf Knopfdruck möglich.

Zwischenstufe: Vertrauensstellung des Steuerberaters

  • Die aktuelle Implementierung nutzt den Steuerberater als Vertrauensperson. Sein DATEV System erfüllt die Anforderung der Finanzbehörden.
  • kontinuierlicher Datenübergang an den Steuerberater
  • der OrgaMon-Anwender muss einen Steuerberater mit einer DATEV-Lösung im Steuerbüro haben
  • per eMail überstellen wir dem Steuerberater wöchentlich im Rahmen des Tagesabschlusses ein Datei-Archiv (zip Datei) das alle relevanten Buchhaltungsdaten unter anderem auch bereits im DATEV- Format "Buchungsstapel" enthält. Diese Vorgehensweise startet ab einem Zeitpunkt "X" und ist von beiden Parteien rechtsverbindlich/vertraglich vereinbart.
  • die Daten umfassen immer die letzten 212 Tage (1/2 Jahr plus 30), so dass der Steuerberater frei bestimmt in welchen Intervall er die Daten anfasst.
  • Buchungen des heutigen Tages werden nicht übertragen so dass hier noch Buchungen getätigt werden können oder Nachbuchungen durchgeführt werden können
  • die Daten werden neben dem DATEV auch im OrgaMon-Datenformat überstellt, so dass Formatänderungen im DATEV Format aus den überstellten Rohdaten auch nachträglich nachgebildet werden können (Beispiel: Im Rahmen der Prüfung legt der Prüfer unvorhersehbar Wert auf ein gewisses Datum, das "so" nicht via DATEV importiert worden war, das kann dann nachgeliefert werden!)
  • Rückabstimmungen (Steuerberater -> OrgaMon-Anwender) bei Fehlbuchungen durch OrgaMon-Anwender sind möglich, bis der Steuerberater final verbucht. Storno kann nur im Abstimmungsmoment erfolgen, nicht rückwirkend.
  • Die bereits rückliegende verarbeitete Daten-Sequenz bleibt dabei immer unveränderlich.
  • Bei einer Betriebsprüfung übergibt der Steuerberater dem Prüfer die Datengrundlage in der dann zu diesem Zeitpunkt gültigen Form, dazu nutzt er Funktionen seiner DATEV-Software. Der DATEV-Software wird hierbei vom Staat vertraut.

DATEV wird vertraut, ist automatisiert prüfbar

  • Schnittstellenbeschreibung

Wo ist die ASCII-Schnittstelle DATEV-seitig beschrieben?

In den Programmen Kanzlei-Rechnungswesen (compact), Rechnungswesen (compact) bzw. OPOS befinden sich im Kontextmenü Hilfethemen detaillierte Angaben zur ASCII-Schnittstelle (Datei- und Satzbeschreibung). Unter dem Menüpunkt Extras | ASCII-Formate werden die Importformate festgelegt. Unterlagen hierzu können über den Steuerberater bezogen werden.