Mahnsystem: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Juli 2004, 13:12 Uhr
Mahnungen
linke Liste: Diese Kunden werden nicht gemahnt. "!Differnenzen" und "!Unplausibel" sollten angesehen (Z/P/B)-Tasten und beseitigt werden! rechte Liste: OrgaMon ist der Meinung, diese Kunden verdienen eine Mahnung.
Zuviel bezahlt!
Überzahlen Kunden einen Beleg, und wird diese Überzahlung später mit einem Beleg verrechnet, so muss folgendes gebucht werden: alter Beleg "-Betrag", neuer Beleg "+Betrag". Wichtig: Der alte Beleg sollte somit vollständig ausgeglichen werden, auch der neue hat bei passender Restzahlung Rechnungsbetrag=davon Bezahlt! Nur so verschwinden Belege aus dem Fokus von OrgaMon beim Erstellen der Mahnung.
Mahnungen verhindern
Eine Rechnung hat ein fest eingetragenes Fälligkeitsdatum. Um eine erste Mahnung zu verhindern, kann dieses Datum hochgesetzt werden.
Erklärung "Fälligkeitstoleranz"
Jede Rechnung hat ein festes Fälligkeitsdatum, das vom System berechnet und gesetzt wird. Bei Mahnlauf wird ausgehend vom aktuellen Datum nachgesehen, welche Belege nicht vollständig bezahlt UND überfällig sind. Tritt auch nur ein einzelner Beleg eines Kunden hervor, der diesem Kriterium ent- spricht, so wird eine Kontoinfo / Mahnung für diesen Kunden erstellt. Dieser Beleg kann wiederum andere Beleg enthalten die für sich genommen keine Mahnung ausgelöst hätten. Die Fälligkeitstoleranz verschiebt das Systemdatum um ganze Tage in die Zukunft, d.h. eigentlich fällige Beleg werden mit zunehmender Toleranz zunehmend ausgeblendet.
Mahnung: Eintrittsschwelle für Mahnverzugszinsen ist angebbar. Dadurch wird bestimmt ab welchem Zins-Betrag überhaupt Angaben gemacht werden. Durch einen negativen Betrag kann ein "grundsätzlicher" Mahnzins vorgegeben werden, der als Mindestsatz immer berechnet wird.
MahnungMindestZins=-1,00
Berechnet also immer Grundsätzlich zumindest einen Euro als Zinsen
Mahnung: Durch die OLAP Abfrage Mahnung.unplausibel.OLAP.txt lassen sich Belege ausgeben bei denen die Fehler MAHNSTUFE (=M?) MAHNUNG1, MAHNUNG2, MAHNUNG3 nicht stimmen.
Mahnung
Nach der Eurozinsmethode wird jeder Monat kalendergenau, das Jahr mit 360 Zinstagen gerechnet (Methode "aktuell/360"). Der erste Kalendertag des Zinszeitraums wird nicht mitgezählt, der letzte Kalendertag mitgezählt (BGB §§ 187, 188). Beispiele: 20.02. - 20.03. = 28 Tage; 28.02. - 31.03. = 31 Tage
Berechnung des Verzugsschadens: Rechnungsbetrag fällig seit 15.10. 20 000,00 EUR + Verzugszinsen+ nachweisbare Auslagen 10,57 % × 46 × 20000/360/100 Telefonate, Porto, Zeitaufwand 270,12 EUR20,00 EUR Forderungsbetrag am 30.11. 20 290,12 EUR