MwSt: Unterschied zwischen den Versionen
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* im Buchhalter gibt es für Ausgaben das neue Feld "Beleg", hier sollte das Rechnungsdatum eingetragen werden, im Falle das es Überschneidungen gibt zwischen Rechnungsstellung und Zahlung | * im Buchhalter gibt es für Ausgaben das neue Feld "Beleg", hier sollte das Rechnungsdatum eingetragen werden, im Falle das es Überschneidungen gibt zwischen Rechnungsstellung und Zahlung | ||
** wird hier 30.06.2020 eingetragen (oder früher) wird von den "alten" MwSt- Sätzen ausgegangen, obwohl die Zahlung später erfolgte und das Buchungsdatum somit nach dem 30.06 liegt | ** wird hier 30.06.2020 eingetragen (oder früher) wird von den "alten" MwSt- Sätzen ausgegangen, obwohl die Zahlung später erfolgte und das Buchungsdatum somit nach dem 30.06 liegt | ||
* Sollte jemand Ihrer Lieferanten nach dem 01.07. 19% / 7% verlangen. Buchen Sie es mit 30.06.2020 im Feld "Beleg". Da man das aufrechnen soll was auf dem Beleg steht. Das ist das Problem des Lieferanten. Sie dürfen das nicht neu | * Sollte jemand Ihrer Lieferanten nach dem 01.07. 19% / 7% verlangen. Buchen Sie es mit 30.06.2020 im Feld "Beleg". Da man laut Gesetz das aufrechnen soll, was auf dem Beleg steht (MwSt- ausgewiesener Betrag zählt!), unabhängig von einer fehl- oder falsch- Berechnung. Das ist also das Problem des Lieferanten. Sie dürfen das nicht eigenhändig neu und korrekt berechnen ... | ||
== News vom 15.07.2020 == | |||
* Installieren Sie das Update 8.567 oder besser |
Aktuelle Version vom 15. Juli 2020, 17:20 Uhr
- Infos für das Feld NAME siehe auch Steuersaetze
MwSt-Sätze ändern sich am 01.07.2020
- Die folgenden Informationen stehen bereit um jetzt Vorbereitungen für die Umstellung zu treffen
- Ändern Sie die 2 "BIS_DATUM" Termine der aktuellen Sätze von 31.12.2999 auf den 30.06.2020 (2 gelbe)
- Erstellen Sie mit "+" die Sätze für die Übergangsphase 01.07.2020-31.12.2020 (2 grüne)
- Erstellen Sie mit "+" die Sätze für den Zeitraum in dem wieder alles normal ist 01.01.2021-31.12.2999 (2 grüne)
- Die Nummern in der Spalte RID sind bei jedem Kunden unter Umständen anders, das ist normal und kein Problem
News vom 22.06.2020
passen Sie einen Systemparameter an
- falls Sie bei Belegen einzelne Posten auch mal manuell / frei eingeben, dann passen Sie bitte den Systemparameter MwStSatzManuelleArtikel an
- in den meisten Fällen wird man den Wert "19" durch den neuen Wert "SATZ1" ersetzen müssen
MwSt-befreite Artikel
- Haben Sie MwSt-befreite Artikel im Sortiment (Porto, Fremdkosten, Trinkgeldartikel) oder auf Belegen? Wenn ja:
- Stellen Sie eine "ordentliche Zeile" (blau umrandet) mit dem Namen "SATZ3" bereit, mit dem Prozentwert "0"
- Jede OrgaMon Installation hat in der Regel eine Zeile mit dem Satz "0", ergänzen Sie VON_DATUM, BIS_DATUM und NAME
- Es sollte dann etwa so sein:
Umsatzsteuererklärung
- Erstellen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit dem OrgaMon? Wenn ja:
- Stellen Sie sicher dass in
Umsatzsteuererklärung.Satz.OLAP.txt
die Sortierung der Sätze aktiviert istorder by NAME
- muss in der Regel hinzugenommen werden
OrgaMon-Update
- machen Sie vor dem Update eine extra Datensicherung!
- stellen Sie sicher dass obige 2 Punkte erledigt sind vor der Update-Installation
- spielen Sie danach das Update Rev. 8.553 ein (aber durchaus vor dem 01.07.2020), erst diese Version ist bereit für die MwSt-Umstellung
- Stellen Sie nun auch das Update des XMLRPC cOrgaMon.exe sicher, insbesondere wenn Sie einen Webshop betreiben
News vom 01.07.2020
- Installieren Sie das Update 8.558 oder besser
- der XMLRPC hätte um 00:00 Uhr neu gestartet werden müssen, "durchgelaufene" XMLRPC lieferten durchgängig alte Mehrwertsteuersätze
- im Buchhalter gibt es für Ausgaben das neue Feld "Beleg", hier sollte das Rechnungsdatum eingetragen werden, im Falle das es Überschneidungen gibt zwischen Rechnungsstellung und Zahlung
- wird hier 30.06.2020 eingetragen (oder früher) wird von den "alten" MwSt- Sätzen ausgegangen, obwohl die Zahlung später erfolgte und das Buchungsdatum somit nach dem 30.06 liegt
- Sollte jemand Ihrer Lieferanten nach dem 01.07. 19% / 7% verlangen. Buchen Sie es mit 30.06.2020 im Feld "Beleg". Da man laut Gesetz das aufrechnen soll, was auf dem Beleg steht (MwSt- ausgewiesener Betrag zählt!), unabhängig von einer fehl- oder falsch- Berechnung. Das ist also das Problem des Lieferanten. Sie dürfen das nicht eigenhändig neu und korrekt berechnen ...
News vom 15.07.2020
- Installieren Sie das Update 8.567 oder besser